Stellungnahmen

Experimentierklausel im Kindertagesbetreuungsgesetz – Stellungnahme des Landesfamilienrates vom 14.09.2023

Die Implementierung einer Experimentierklausel im Kindertagesbetreuungsgesetz sieht der Landesfamilienrat Baden-Württemberg zwar als einen möglichen Baustein, um dem steigenden Missverhältnis zwischen Nachfrage / Bedarf und Platzangebot in der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Er wird aber nicht als Lösung der aktuellen Probleme ausreichen und birgt gleichzeitig die Gefahr, dass wichtige erreichte Standards für die qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in der Fläche „fallen“ werden.

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Landesfamilienrate zum Strategiepapier Medienbildung; 11.09.2023

Medienkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation für den Zugang zu Bildung und Teilhabe. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche. Medienbildung muss im Lebensverlauf als wichtiger Bestandteil lebenslangen Lernens verstanden werden. Der Eltern- und Familienbildung kommt eine wichtige Rolle zu.

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Stellungnahme des Landesfamilienrates für die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. 15.05.2023

Dem Gesamtsystem Familie und den Ressourcen der Eltern wurden während der Pandemie wenig Beachtung geschenkt. Das ist nicht nur unter Präventionsgesichtspunkten problematisch, denn die Familie ist die zentrale Sozialisationsinstanz für Kinder, ihr Einfluss bleibt – im Guten wie im Schlechten – stärker, als der von Institutionen. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was macht Familien – und damit die Gesellschaft – stark und wie muss sich eine krisengerechte Familienpolitik im Land aufstellen?

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Mehr Gerechtigkeit in der Mobilität für Kinder, Jugendliche und Familien

Junge Menschen und Familien müssen stärker in der Mobilität berücksichtigt werden. Verschiedene Sozial- und Wohlfahrtsverbände haben am 8. Dezember 2022 gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und dem Sozialministerium ein Empfehlungspapier vorgestellt.

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Energiekosten 2022 – Stellungnahme zu zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz

Der Landesfamilienrat begrüßt die Regelung, bei Empfangenden von Transfers wie BAFöG oder Wohngeld, das Energiegeld mit den Leistungen auszuzahlen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Einmalleistung nicht ausreichend und flankierende Maßnahmen nötig sind.

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